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was bleibt unterm Strich übrig ?

Insolvenz

Es droht die Insolvenz. Hier lernen Sie das richtige Verhalten und die richtige Vorgehensweise. Es gibt grundsätzlich zwei Insolvenzverfahren mit unterschiedlichen Zugangsvoraussetzungen, in deren Rahmen die Zugangsvoraussetzung beantragt werden kann.
Das Regelinsolvenzverfahren und das Verbraucherinsolvenzverfahren. Selbstständige mit mehr als 20 Gläubigern müssen das Regelinsolvenzverfahren beantragen. Alle anderen beantagen das Verbraucherinsolvenzverfahren. Mit der Restschuldbefreiung werden dem Schuldner nach Ablauf einer mehrjährigen Wohlverhaltenperiode die etwaig noch nicht getilgten Schulden erlassen. Voraussetzung dafür ist ein vom Schuldner selbst beantragtes Verbraucherinsolvenzverfahren sowie eine gemeinschaftliche befriedigung der Gläubiger mit dem Ziel der Schuldenfreiheit. Damit wird dem Schuldner die Möglichkeit geboten, einen Neuanfang zu haben.